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Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen
Form Nr. 01.02
  1. Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag kommt auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung mit der Annahme der Lieferung durch den Besteller unter diesen Geschäftsbedingungen zustande. Zugesicherte Eigenschaften müssen schriftlich vereinbart sein. Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren die Erfüllung des Vertrages nicht, sofern die Abweichung für den Besteller zumutbar ist. In diesem Rahmen gelten insbesondere Änderungen durch Verbesserungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion als vereinbart.
  3. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Teillieferungen sind zulässig. Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
  4. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  5. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers, gleichgültig, ob die Ware frachtfrei oder unfrankiert geliefert wird. Wird der Transport von uns durchgeführt, bleibt uns die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers vorbehalten.
  6. Die Erzeugnisse werden von uns unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB verkauft und geliefert. Sie bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Wird die gelieferte Ware mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Besteller uns die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm aufgrund der Verbindung gegen einen Dritten entsteht. Zu Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherheitsübertragungen ist der Besteller nur nach einer gesonderten Vereinbarung berechtigt.
  7. Sämtliche von uns überlassenen Unterlagen wie Angebote, Beschreibungen, Zeichnungen und Messberichte usw. unterliegen unserem Eigentums- und Urheberrecht. Soweit vertraglich nicht gesondert geregelt, dürfen von uns erstellte Unterlagen Dritten nicht ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden. Die aus unseren Unterlagen, Skizzen und Zeichnungen hervorgehenden Erkenntnisse und Ideen dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung weiter verwendet werden.
  8. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind betriebsbedingte Abnutzungen, Schäden durch fehlerhafte Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsbedingungen oder Betriebsmittel und unzulängliche Einbauverhältnisse. Die Gewährleistung für unsere Produkte erstreckt sich, wenn nicht anders vereinbart, über 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
    Grundsätzlich ausgeschlossen sind Effekte durch Nebenwegübertragungen, Beeinflussungen durch andere Geräuschquellen oder sonstige Einflüsse, die nicht direkt aus den Betriebsdaten abzuleiten sind.
    Es wird eine fachgerechte Ver- und Bearbeitung und fehlerfreies Material gewährleistet. Bezüglich der Beanspruchung unserer Produkte haften wir für die aus den Betriebsdaten hervorgehenden, normalen Bedingungen. Höhere mechanische oder chemische Belastungen werden nur anerkannt, wenn diese zur Angebotsabgabe bekannt waren und schriftlich bestätigt wurden. Wir behalten uns die Entscheidung vor, die Gewährleistung auf dem Wege der Nachbesserung oder durch Austausch zu leisten. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  9. Wir haften in dem Rahmen unserer Planungshaftungsversicherung. Die Haftung erstreckt sich auf Personen- und Sachschäden. Die Haftungssumme ist begrenzt auf den Auftragswert. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  10. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand, einschließlich der Scheck- und Wechselklage, München vereinbart mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Bestellers zu klagen. Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
BBM Akustik Technologie GmbH

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